KFO-Klatt

Intraorale Geräte KFO Klatt

KIG

Kieferorthopädische Indikationsgruppen

Anhand der sog. KIG-Einstufung wird vom Kieferorthopäden die Schwere einer Zahn- oder Kieferfehlstellung festgelegt. Weiter wird anhand dieser Einstufungen die medizinische Notwendigkeit einer kieferorthopädischen Behandlung erläutert.
 
 

Es gibt die KIG-Einstufungen 1-5.

 

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Bei KIG 1 und 2 besteht nach Ansicht der gesetzlichen Krankenkasse nicht die medizinische Notwendigkeit einer Maßnahme beim Kieferorthopäden. Das bedeutet, die Kosten sind immer vom Patienten zu tragen. Es besteht die Möglichkeit durch eine private Zahnzusatzversicherung diesen Bereich des Zahnerhaltes abzusichern.

Bei KIG 3 bis 5 sieht dies wieder anders aus. Dort beteiligt sich die gesetzliche Krankenkasse entsprechend dem dafür vorgesehenen Festzuschuss. Dabei können allerdings aufgrund der modernen Techniken und Optionen bei den Behandlungsmethoden, größere Mehrkosten entstehen, welche mittels Mehrkostenvereinbarung zwischen Behandler und Patient als Privatkosten vereinbart werden. Für diese evtl. auftretenden Mehrkosten besteht ebenfalls die Option, eine Zahnzusatzversicherung mit kieferorthopädischen Leistungen abzuschließen.
 
 

Definition der KIG-Einstufungen

KIG 1 - Es handelt sich hier um eine leichte Zahnfehlstellung, deren Behandlung aus ästhetischen Gründen wünschenswert sein kann. Die gesetzliche Krankenkasse beteiligt sich hier allerdings nicht.
 
KIG 2 - Hier liegt eine Zahnfehlstellung mit geringer Ausprägung vor, die zwar aus medizinischen Gründen eine Korrektur erforderlich macht, aber auch hier nicht von der gesetzlichen Krankenkasse subventioniert wird.
 
KIG 3 - Dabei handelt es sich um ausgeprägte Zahnfehlstellung. Diese ist aus medizinischen Gründen zu behandeln.
 
KIG 4 - Eine stark ausgeprägte Zahnfehlstellung, welche dringend aus medizinischen Gründen korrigiert werden muss.
 
KIG 5 - Bei einer solchen Einstufung liegt eine extrem stark ausgeprägt Zahnfehlstellung vor. Aus medizinischer Sicht ist hier unbedingt mit einer kieferorthopädischen Maßnahme zu reagieren.
 
 

Es gibt 11 Ursachgruppen, nach denen die Bewertung vorgenommen wird:

  • Entwicklungsstörungen im Kopfbereich
  • Zahnunterzahl (Hypodontie)
  • Zahndurchbruchsstörung
  • distale Bisslage (meist durch Rücklage des Unterkiefers)
  • mesiale Bisslage (meist durch vorstehenden Unterkiefer, Progenie)
  • offener Biss
  • tiefer Biss
  • Bukkalokklusion oder Lingualokklusion (Kreuzbiss im Seitenzahnbereich)
  • Abweichung der Kieferbreiten (z. B. Kopfbiss)
  • Kontaktpunktabweichungen (z. B. Engstand)
  • Platzmangelsituation