KFO-Klatt

Investitionen KFO Klatt

Investitionen

Ausreichend,
zweckmäßig und wirtschaftlich

Gesundheitsleistungen, die über das Angebot der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen, werden in der Kieferorthopädie als außervertragliche Leistungsangebote (AVL) bezeichnet.
 
Die außervertraglichen Behandlungsmaßnahmen werden für jeden Patienten individuell angeboten. Durch diese Maßnahmen können Sie für Ihr Kind alle modernen kieferorthopädischen Materialien, Behandlungssysteme und Therapiekonzepte zu einer überschaubaren Investition erhalten. Mit außervertraglichen Behandlungsmöglichkeiten wählen Sie die für Sie oder Ihr Kind angenehmste, schonendste und medizinisch sinnvollste Behandlung.
 
Jede kieferorthopädische Behandlung ist so erfolgreich, wie die Behandlungsmethoden, die ihr zugrunde liegen.
 
Die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) schreiben eine so genannte ausreichende Versorgung vor, die auf das notwendige und wirtschaftliche Maß begrenzt ist.
 
Laut Gesetz gilt eine Versorgung dann als ausreichend, wenn sie diejenigen Kiefer- und Zahnfehlstellungen korrigiert, die das Kauen, Beißen, Sprechen oder Atmen erheblich beeinträchtigen oder zu beeinträchtigen drohen (§ 29 Abs.l Satz 1 Sozialgesetzbuch).
 
Dadurch entfallen von vornherein höherwertige Leistungen für eine optimale Versorgung.
 

Dazu gehören z.B. Maßnahmen, die dazu dienen:

  • dass Ihr Kind Spaß an seiner Zahnspange hat (individuelles Design)
  • den Komfort während der behandlung zu erhöhen
  • die Therapiedauer zu verkürzen
  • vor erhöhter Kariesgefahr während der Therapie zu schützen
  • die Belastung für das Kiefergelenk zu reduzieren
  • ein funktionell optimales Resultat zu erzielen
  • ein ästhetische optimales Ergebnis zu erzielen
  • das behandlungserzeugnis auf Dauer zu stabilisieren

 
Auch als Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse haben Sie die Möglichkeit, für Ihr Kind die bestmögliche kieferorthopädische Behandlung auf der Grundlage der aktuellen Forschung, dem Stand der medizinischen Technik und der nationalen und internationaler Standards zu erhalten. Vor Beginn der Behandlung habe ich Sie deshalb über die Behandlungsmöglichkeiten für Ihr Kind aufgeklärt.
 
Für Behandlungsleistungen, die im Rahmen der kassenzahnärztlichen Vertragsleistungen erbracht werden, kommt wie bisher Ihre Krankenkasse auf. Die Mehrleistungen für die von Ihnen gewählte Behandlung sind eine eigene Investition.
 
Beim Besprechungstermin sprechen Sie mit Ihrem Kieferorthopäden über die verschiedenen Therapiemöglichkeiten und stellen gemeinsam ein individuelles Behandlungskonzept zusammen.